Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Marl
02365 42475
Dorsten
02362 9961567
post@MANDANTundANWALT.de
Anfahrt
Kündigung und Kündigungsschutz
Erhalt des Arbeitsplatzes oder Abfindung
Liebe Mandanten,
eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist kann existenzbedrohend sein und erfordert daher schnelle Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht.
Wenn es darum geht, gerichtlich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, und zumindest eine Abfindung auszuhandeln, ist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage in der Regel eine kurze Fristen zu beachten!
Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben. Und zwar unabhängig vom Beendigungszeitpunkt Ihres Arbeitsverhältnisses., also unabhängig davon, ob die Kündigung außerordentlich fristlos oder ordentlich mit einer Kündigungsfrist ausgesprochen wurde. Ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihren Arbeitsvertrag anzuwenden ist und welche Kündigungsfristen für Sie gelten, prüfen wir gerne für Sie. Um nicht eventulle die Frist zur Einreichung einer Klage zu verpassen rufen Sie uns im Falle einer Kündigung sofort an.
Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, insbesondere Schwangere, Auszubildende und Schwerbehinderte gelten besondere Kündigungsschutzbedingungen.
Es gibt Arbeitnehmer, die vom Gesetzt besonders vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt sind. Für Schwangere, Auszubildende und Schwerbehinderte müssen bestimmte Gremien einer Kündigung zustimmen und sind vor Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber angehört werden. Zwar entscheiden diese Gremien, wenn sie angehört werden, nicht abschließend über die Wirksamkeit der Kündigung. Werden sie jedoch nicht angehört, ist eine Kündigung formal unwirksam.
Zum Kündigungsschutz zählen wir auch die Verteidigung gegen den Verlust des Arbeitsplatzes in Folge von Mobbing und setzen zumindest Schadensersatz und Schmerzensgeld für Sie durch!
Eine ganz andere Art des Problemes mit Ihrem Einkommen haben Sie, wenn Sie in Folge von Mobbing zur Kündigung gezwungen werden oder langfristig erkranken und daher keine Lohnfortzahlung mehr erhalten. Neben der Verteidigung Ihres Arbeitsplatzes und der Abstellung des Mobbings, setzen wir für Sie auch Schadensersatz und Schmerzensgeld durch. Da wir auch Patientenanwälte sind, sind wir in der Lage, die Angemessenheit eines möglichst hohen Schmerzensgeld zu begründen.
Alle unsere Anwälte sind auf das Arbeitsrecht, insbesondere den Kündigungsschutz spezielisiert. Ich selbst, Frau Rechtsanwältin Ulrike Ludolf, bis zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Mit herzlichen Grüßen
Ulrike Ludolf,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sabine Hermann und Kerstin Steppling,
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
Ihre Rechtsanwälte in Marl und Dorsten
Ulrike LUDOLF
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Marl und Dorsten
![]() |
Klicken Sie auf das Bild, um zu sehen, was meine Mandanten über mich sagen! |
Unser Wohlfühl-Serwice für Sie
Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zerrt an den Nerven. Daher bieten wir Ihnen einen Service, mit dem Sie sich bei uns rundum wohl fühlen.